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Fördermittel - Fenstereinbau

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🏠 Energieeffizienter Fenstertausch – Gesetzliche Vorgaben & Förderungen (2025)
🔹 1. Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Für neue Fenster gelten folgende Höchstwerte:
  • Uw ≤ 1,3 W/m²K bei Standardfenstern
  • Uw ≤ 1,4 W/m²K bei Dachflächenfenstern
  • Nur Verglasungstausch: Ug ≤ 1,1 W/m²K
  • Für Förderungen (BEG):
    • Fenster: Uw ≤ 0,95 W/m²K
    • Dachflächenfenster: Uw ≤ 1,0 W/m²K

🔹 2. Sanierungspflicht bei Baumaßnahmen – 10 %-Regel
Wenn mehr als 10 % einer Außenfläche (z. B. Fassade, Fenster, Türen) erneuert werden, müssen die neuen Elemente den aktuellen GEG-Vorgaben entsprechen.

🔹 3. Pflicht bei Eigentümerwechsel
Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus nach dem 01.02.2002 neu übernimmt, ist verpflichtet, innerhalb von 2 Jahren alte Fenster und Außentüren auszutauschen – sofern diese nicht bereits GEG-konform sind.
(Ausnahme: Selbstnutzung seit 2002 – dann keine Pflicht.)

🔹 4. Einbauqualität und Unternehmererklärung
  • Der Einbau muss luftdicht und wärmebrückenfrei erfolgen.
  • Die ausführende Firma muss eine Unternehmererklärung über die fachgerechte Ausführung ausstellen.

💶 5. Fördermöglichkeiten (BEG & KfW)
BEG Einzelmaßnahmen – BAFA
  • 15 % Zuschuss für Fenster- oder Türentausch
  • +5 % Bonus bei iSFP-Nutzung
  • Max. 4.500 € (bzw. 6.000 € mit iSFP)
KfW-Förderung
  • Bis zu 45 % Förderung im Rahmen einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus
  • Förderkredit bis 120.000 € möglich

📋 6. Energieausweis & Nachweispflicht
  • Beim Verkauf oder der Vermietung ist ein Energieausweis Pflicht
  • Angaben zum Wärmeschutz der Fenster sind darin enthalten
  • Die Unternehmererklärung dient auch als Nachweis für die Förderung

ℹ️ Hinweis für Denkmalobjekte
Für denkmalgeschützte Gebäude gelten Ausnahmeregelungen – hier kann auf Antrag von gewissen Pflichten abgewichen werden.

Unser Service: Wir beraten Sie gern zu den passenden Fenstern und Förderprogrammen – sprechen Sie uns an!
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