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🏠 Energieeffizienter Fenstertausch – Gesetzliche Vorgaben & Förderungen (2025)
🔹 1. Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Für neue Fenster gelten folgende Höchstwerte:
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Uw ≤ 1,3 W/m²K bei Standardfenstern
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Uw ≤ 1,4 W/m²K bei Dachflächenfenstern
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Nur Verglasungstausch: Ug ≤ 1,1 W/m²K
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Für Förderungen (BEG):
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Fenster: Uw ≤ 0,95 W/m²K
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Dachflächenfenster: Uw ≤ 1,0 W/m²K
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🔹 2. Sanierungspflicht bei Baumaßnahmen – 10 %-Regel
Wenn mehr als 10 % einer Außenfläche (z. B. Fassade, Fenster, Türen) erneuert werden, müssen die neuen Elemente den aktuellen GEG-Vorgaben entsprechen.
🔹 3. Pflicht bei Eigentümerwechsel
Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus nach dem 01.02.2002 neu übernimmt, ist verpflichtet, innerhalb von 2 Jahren alte Fenster und Außentüren auszutauschen – sofern diese nicht bereits GEG-konform sind.
(Ausnahme: Selbstnutzung seit 2002 – dann keine Pflicht.)
(Ausnahme: Selbstnutzung seit 2002 – dann keine Pflicht.)
🔹 4. Einbauqualität und Unternehmererklärung
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Der Einbau muss luftdicht und wärmebrückenfrei erfolgen.
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Die ausführende Firma muss eine Unternehmererklärung über die fachgerechte Ausführung ausstellen.
💶 5. Fördermöglichkeiten (BEG & KfW)
BEG Einzelmaßnahmen – BAFA
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15 % Zuschuss für Fenster- oder Türentausch
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+5 % Bonus bei iSFP-Nutzung
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Max. 4.500 € (bzw. 6.000 € mit iSFP)
KfW-Förderung
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Bis zu 45 % Förderung im Rahmen einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus
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Förderkredit bis 120.000 € möglich
📋 6. Energieausweis & Nachweispflicht
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Beim Verkauf oder der Vermietung ist ein Energieausweis Pflicht
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Angaben zum Wärmeschutz der Fenster sind darin enthalten
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Die Unternehmererklärung dient auch als Nachweis für die Förderung
ℹ️ Hinweis für Denkmalobjekte
Für denkmalgeschützte Gebäude gelten Ausnahmeregelungen – hier kann auf Antrag von gewissen Pflichten abgewichen werden.
✅ Unser Service: Wir beraten Sie gern zu den passenden Fenstern und Förderprogrammen – sprechen Sie uns an!

Fenster- Türeneinbau